Wer in Spanien arbeiten möchte, hat einige Voraussetzungen zu beachten.
Aufenthaltsgenehmigung/Arbeitserlaubnis
Für einen Bürger der europäischen Union ist grundsätzlich keine Aufenthaltsgenehmigung notwendig, auch eine Arbeitserlaubnis wird nicht gebraucht. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es aber sehr sinnvoll sein, trotzdem eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen, weil sie für bestimmte Bereiche zwingend benötigt wird. Sobald man mehr als 20.000€ im Jahr verdient, wird sie sogar zwingend notwendig, weil man dann eine Steuererklärung abgeben muss, für die eine Aufenthaltsgenehmigung zwingend notwendig ist. Die Genehmigung kann man beim zuständigen Ausländerbüro (Oficina de Extranjeros) beantragen, ist in der Nähe keins vorhanden, kann man sich auch an ein Polizeikommissariat wenden. Für die Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung benötigt man einen gültigen Pass, 3 Passfotos und den Arbeitsvertrag in Kopie. Das Verfahren zur Genehmigung kann bis zu 6 Monate dauern, während dieser Zeit kann man als EU-Bürger aber bereits ganz normal arbeiten.
Verdient man unterhalb dieser Grenze reicht es aus, einen Wohnsitz (Empadronamiento) beim Einwohnermeldeamt (Ayuntamiento) anzumelden. Hierfür wird im Normalfall nur ein gültiger Personalausweis und ein Nachweis des Wohnsitzes (Mietvertrag, Wasser- oder Stromrechnung) benötigt. Nicht notwendig, aber auf jeden Fall nützlich wäre eine Ausweisnummer (Número de Identidad de Extranjero), die bestimmte behördliche Vorgänge in Spanien deutlich vereinfachen kann. Sie kann ebenfalls in den zuständigen Ausländerbüros beantragt werden.
Sozialversicherungsnummer
Arbeitet man das erste Mal in Spanien, benötigt man außerdem eine Sozialversicherungsnummer. Diese kann entweder vom Arbeitgeber oder vom Beschäftigten selbst beantragt werden, notwendig ist dafür nur der normale Personalausweis. Mit der Sozialversicherungskarte erhält man im zuständigen Gesundheitszentrum (Centro de Salud) eine Liste mit angeschlossenen Ärzten und Einrichtungen. Der Arbeitnehmeranteil an den monatlichen Beiträgen zur Sozialversicherung beträgt derzeit 4,7%, detaillierte Angaben sind unter www.seg-social.es zu finden.
Das Gesundheitssystem ist in Spanien allerdings nicht so gut ausgebaut wie in Deutschland. Als sozialversicherungspflichtiger Angestellter kann man sich jedoch in allen staatlichen Krankenhäusern kostenlos behandeln lassen. Medikamente, die von einem Arzt verschrieben wurden, sind zuzahlungsfrei, es werden allerdings nicht alle Medikamente von den Kassen übernommen. Zusätzlich zur gesetzlichen Versicherung kann man sich in Spanien zusätzlich privat versichern.
Steuern
Seit dem 1. Januar 2007 gelten in Spanien vereinfachte Steuergesetze, es gibt nur noch vier Steuersätze, die mit klaren Grenzwerten definiert werden. Bei einem Einkommen bis zu 17.360€ werden 24% Steuern fällig, bei einem Einkommen bis zu 32.360€ werden 28% Steuern fällig, wer bis zu 52.360€ verdient, muss 37% Steuern abführen und alles was darüber liegt wird mit dem Spitzensteuersatz von 43% besteuert.
und noch mal Sprache
Neben diesen behördlichen Voraussetzungen ist es wie bereits erwähnt bei der Arbeitssuche extrem wichtig, die spanische Sprache zumindest halbwegs sicher zu beherrschen, egal ob man bei einem spanischen oder deutschen Unternehmen vorstellig werden möchte. Ohne Sprachkenntnisse sind die Chancen auf einen richtigen Job relativ gering. Grundsätzlich gute Jobchancen haben gerade ausgebildete Handwerker und kaufmännische Angestellte, die in Spanien regelmäßig benötigt werden.